Design-Dein-Schwein-Wettbewerb

Design-Dein-Schwein-Wettbewerb

Passend zum Thema “100 Jahre Weltspartag” dürft ihr die Sparschweine gestalten. 

Die kleinen Schweine bekommt ihr ab dem Weltspartag in unseren Filialen vor Ort. Das Paket besteht aus einem kleinen Gips-Sparschwein, fünf Farben und einem Pinsel. Natürlich könnt ihr zu Hause auch noch tiefer in eure Bastelkiste greifen!

Mitmachen können alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren.

Gewinne eine von fünf Überraschungsboxen!

Bitte deine Eltern dein Kunstwerk bis zum 15.11.2024 hier auf knax.de hochzuladen, damit du am Gewinnspiel teilnimmst. Eine Jury wählt danach die fünf Gewinnerschweine aus. 

Die Gewinner:innen werden per E-Mail benachrichtigt und dürfen sich über eine coole Überraschungsbox freuen. 

Teilnahme­bedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb der Kreissparkasse Verden, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Veranstalter

Veranstalter des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs ist die Kreissparkasse Verden, Ostertorstraße 16, 27283 Verden.

Ablauf des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs

Der "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb endet am 15.11.2024.

Teilnahme

In diesen Teilnahmebedingungen bezeichnet der Begriff „Teilnehmer“ sowohl Teilnehmerinnen als auch Teilnehmer. Für die Teilnahme ist aufgrund der Minderjährigkeit der Teilnehmer die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einverständniserklärung erfolgt durch Angabe des Vor- und Nachnamens des Kindes und der E-Mail-Adresse eines Erziehungsberechtigten. Wird das Kind bei gemeinsamem Sorgerecht hierbei nur durch einen Erziehungsberechtigten vertreten, versichert dieser mit der Teilnahme, dass auch die Zustimmung des anderen Vertretungsberechtigten vorliegt und erklärt sein Einverständnis auch in dessen Namen. Um am "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb teilnehmen zu können, ist das Ausfüllen des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Bei dem "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb suchen wir das schönste gestaltete Sparschwein zum Motto “100 Jahre Weltspartag”. 

Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Entscheidung nicht berücksichtigt. Die Teilnahme an dem "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb ist pro Kind einmal möglich.

Die Teilnahme am "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und im Alter von 0 bis einschließlich 12 Jahren sind. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise gibt es zu gewinnen:

·        5x Überraschungsbox


Die Gewinner des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs werden nach Ablauf des Wettbewerbs im Rahmen einer ausgewählten Jury unter allen Teilnehmern ausgewählt und zeitnah über eine gesonderte E-Mail kontaktiert und über den Gewinn informiert. Der Gewinn muss von dem Gewinner in der Filiale der Kreissparkasse in Verden abgeholt werden. Es findet eine gemeinsame Gewinnübergabe aller Gewinner in der Haupstelle in Verden statt. Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zulasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Nutzungsrechte

Der Teilnehmer und die Erziehungsberechtigten versichern, dass der Teilnehmer (das Kind) das zur Teilnahme übermittelte Bild bzw. das Schwein selbst angefertigt hat und es daran die alleinigen Urheberrechte bzw. Nutzungs-/Verwertungsrechte innehat. Die Gewinner räumen dem Veranstalter an den übermittelten Inhalten ausschließliche, übertragbare, zeitlich sowie räumlich unbegrenzte Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Diese Rechteeinräumungen gelten auch für die Nutzung im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter Verwendung der Inhalte als integraler Bestandteil von Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern, Videos, Screen-Shots, Audio-Samples, Teasern und Newslettern) für den Veranstalter. Der Teilnehmer sowie dessen Erziehungsberechtigte verzichten ausdrücklich auf das Recht des Teilnehmers, das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen bzw. darauf am Werk genannt zu werden. Der Erziehungsberechtigte garantiert außerdem, dass die Ausübung der Nutzungsrechte nicht gegen Rechte Dritter und/oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.

Veröffentlichung 

Mit der Teilnahme am "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb sind Teilnehmer und Erziehungsberechtigte einverstanden, dass das Bild des Schweines mit dem Vornamen des Teilnehmers auf der Seite www.kreissparkasse-verden.knax.de und auf dem Instagram-Profil der Kreissparkasse Verden veröffentlicht werden darf.

Beendigung des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, den "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs stören oder verhindern würden.

Datenschutz, Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Teilnahme am "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Erziehungsberechtigte versichert, dass die von ihm gemachten Angaben, insbesondere Vor- und Nachname des Kindes sowie E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Pflichtangaben sind entsprechend gekennzeichnet.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO.

Die vom Erziehungsberechtigten mitgeteilten Daten werden unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und den oben genannten Bedingungen zur Durchführung des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs, zur Ermittlung der Gewinner und zur Abwicklung der Gewinnvergabe automatisiert verarbeitet.

Wann werden Ihre Daten gelöscht?

Werden die in dieser Erklärung genannten Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt, werden diese gelöscht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihre – befristete – Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken erforderlich ist. Für Ihre personenbezogenen Daten, die Sie zu diesem "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb mitteilen, bedeutet das grundsätzlich, dass diese Daten spätestens nach Ablauf von drei Monaten gelöscht werden, nachdem der letzte Gewinngegenstand erfolgreich an einen Teilnehmer ausgegeben wurde. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur werbenden Ansprache erteilt haben, werden Ihre Daten zu diesem Zweck auch darüber hinaus gespeichert und verarbeitet.

Nutzung der Daten zur werbenden Ansprache

Sofern der Erziehungsberechtigte seine Einwilligung in die Nutzung der von ihm angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, zur werbenden Ansprache durch den Veranstalter erklärt hat, nutzt der Veranstalter seine E-Mail-Adresse, um ihm Informationen zu Produkten und Diensten, Neuheiten und Aktionen des Veranstalters zu senden. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a DSGVO.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und ist jederzeit widerrufbar (s. unten).

Widerruf der Einwilligungen

Der Erziehungsberechtigte kann seine Einwilligungen zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten und/oder seiner E-Mail- Adresse jederzeit widerrufen. Widerruft der Erziehungsberechtigte seine Einwilligung beschränkt auf die Nutzung zur werbenden Ansprache, so nutzt der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Erziehungsberechtigten nicht mehr zur werbenden Ansprache. Im Fall seines unbeschränkten Widerrufs kann der Teilnehmer am weiteren Verlauf des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs nicht mehr teilnehmen. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Erziehungsberechtigte den Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, seine Einwilligung in die Nutzung seiner Daten und/oder seiner E-Mail-Adresse zu widerrufen, informieren; dabei sollte er erklären, ob er seinen Widerspruch auf die werbende Ansprache beschränkt oder insgesamt unbeschränkt ausübt. Die Kontaktdaten des Veranstalters, an die die Erklärung gerichtet werden kann, ergeben sich aus dem Impressum, das über den Button „Impressum“ erreichbar ist. Nach unbeschränktem Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb sind an den Veranstalter zu richten. Der "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zum Datenschutz gelten darüber hinaus die allgemeinen Bestimmungen des Veranstalters, siehe unter https://www.ksk-verden.de/datenschutz.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
 

Datenschutz

Datenschutz, Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Teilnahme am "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Erziehungsberechtigte versichert, dass die von ihm gemachten Angaben, insbesondere Vor- und Nachname des Kindes sowie E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Pflichtangaben sind entsprechend gekennzeichnet.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO.

Die vom Erziehungsberechtigten mitgeteilten Daten werden unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und den oben genannten Bedingungen zur Durchführung des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs, zur Ermittlung der Gewinner und zur Abwicklung der Gewinnvergabe automatisiert verarbeitet.

Wann werden Ihre Daten gelöscht?

Werden die in dieser Erklärung genannten Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt, werden diese gelöscht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihre – befristete – Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken erforderlich ist. Für Ihre personenbezogenen Daten, die Sie zu diesem "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb mitteilen, bedeutet das grundsätzlich, dass diese Daten spätestens nach Ablauf von drei Monaten gelöscht werden, nachdem der letzte Gewinngegenstand erfolgreich an einen Teilnehmer ausgegeben wurde. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur werbenden Ansprache erteilt haben, werden Ihre Daten zu diesem Zweck auch darüber hinaus gespeichert und verarbeitet.

Nutzung der Daten zur werbenden Ansprache

Sofern der Erziehungsberechtigte seine Einwilligung in die Nutzung der von ihm angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, zur werbenden Ansprache durch den Veranstalter erklärt hat, nutzt der Veranstalter seine E-Mail-Adresse, um ihm Informationen zu Produkten und Diensten, Neuheiten und Aktionen des Veranstalters zu senden. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a DSGVO.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und ist jederzeit widerrufbar (s. unten).

Widerruf der Einwilligungen

Der Erziehungsberechtigte kann seine Einwilligungen zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten und/oder seiner E-Mail- Adresse jederzeit widerrufen. Widerruft der Erziehungsberechtigte seine Einwilligung beschränkt auf die Nutzung zur werbenden Ansprache, so nutzt der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Erziehungsberechtigten nicht mehr zur werbenden Ansprache. Im Fall seines unbeschränkten Widerrufs kann der Teilnehmer am weiteren Verlauf des "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerbs nicht mehr teilnehmen. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Erziehungsberechtigte den Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, seine Einwilligung in die Nutzung seiner Daten und/oder seiner E-Mail-Adresse zu widerrufen, informieren; dabei sollte er erklären, ob er seinen Widerspruch auf die werbende Ansprache beschränkt oder insgesamt unbeschränkt ausübt. Die Kontaktdaten des Veranstalters, an die die Erklärung gerichtet werden kann, ergeben sich aus dem Impressum, das über den Button „Impressum“ erreichbar ist. Nach unbeschränktem Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb sind an den Veranstalter zu richten. Der "Design-Dein-Schwein"-Wettbewerb des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zum Datenschutz gelten darüber hinaus die allgemeinen Bestimmungen des Veranstalters, siehe unter https://www.ksk-verden.de/datenschutz.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Ab hier sind deine Eltern dran:

Machen Sie bitte ein Bild von dem gestalteten Schwein Ihres Kindes. Anschließend füllen Sie bitte das Formular aus und laden das Bild hier hoch.

Wir wollen das schönste Schwein sehen!

Alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren können sich in einer unserer Filialen ein Sparschweinchen zum Bemalen rausholen. Anschließend muss hier ein Foto des Schweines hochgeladen werden, damit Ihr Kind an unserem Gewinnspiel teilnimmt. Wir verlosen insgesamt fünf Überraschungsboxen.

Format: jpg, png oder pdf - max. 10 MB

Kontaktdaten

Einverständnis einer/eines Erziehungsberechtigten*

*Pflichtfeld

Vielen Dank für das Bild!

Wir freuen uns über die Teilnahme am Wettbewerb und drücken Daumen.

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